Leitbild

Grundhaltung

Das Wohl des Kindes und der jungen Erwachsenen, steht im Zentrum des freiwilligen Engagements bei «PUMA» (vgl. Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention). Als Freiwillige/r des Projekts «PUMA» bringen wir den teilnehmenden Minderjährigen und jungen Erwachsenen Respekt und Achtung entgegen. Wir sind ihnen gegenüber wohlwollend, verantwortungsvoll und zuverlässig. Wir sehen die Minderjährigen und Jugendlichen als junge Menschen, die über vielfältige Ressourcen, Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen. Wir respektieren die Privatsphäre der Minderjährigen und jungen Erwachsenen und reflektieren unser eigenes Handeln.

Rechtsstellung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMAs)

Die UMAs haben die gleichen Rechte auf Entwicklung, Ausbildung und Betreuung wie einheimische Kinder. Diesbezüglich werden alle Überlegungen hinsichtlich ihres Flüchtlingsstatus als zweitrangig betrachtet. Es wird angestrebt, dass sie Zugang zu einer qualitativ hohen Ausbildung erhalten

Für UMAs sieht die schweizerische Gesetzgebung die Ernennung eines Beistands vor, der die Wahrung von persönlichen und rechtlichen Interessen der UMAs in sämtlichen Belangen übernimmt. Dadurch werden Rahmenbedingungen für minderjährige Flüchtlinge geschaffen. Allerdings können damit soziale Kontakte, emotionale Zuwendung und konkrete Unterstützung in der Bewältigung des Alltags nicht geboten werden.

Diesem Umstand will das Projekt „PUMA Patenschaft“ Rechnung tragen. Die Patenschaften sollen zur Förderung der sozialen Integration dienen.


Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt

Die Freiwilligen von «PUMA» schützen die ihnen anvertrauten Kinder und jungen Erwachsen vor Misshandlungen körperlicher und/oder psychischer Art. Dies beinhaltet selbstverständlich den Schutz vor sexuellen Übergriffen und Misshandlungen. «PUMA» toleriert keine Anwendung von physischer oder psychischer Art, keinerlei sexuell motivierte Berührungen oder mündliche Andeutungen mit sexuellem Inhalt gegenüber der oder dem Minderjährigen oder jungen Erwachsenen.

Schweigepflicht

Als Freiwillige/r unterstehen wir der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf alle Informationen über persönliche Umstände der betroffenen Personen. Wenn wir Dritten von Erfahrungen und Erlebnissen berichten, achten wir darauf, dass wir keine sensiblen und persönliche Informationen weitergeben.


 

Kultur und Religion

Der Verein PUMA ist politisch und konfessionell neutral. Die Religion der Jugendlichen wird geachtet. Gleichzeitig strebt der Verein an, dass den UMAs und jungen Erwachsenen die europäische und insbesondere die schweizerische Kultur vermittelt wird.